Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Henchman UG (haftungsbeschränkt), Max-Planck-Ring 30–32, 40764 Langenfeld (Rhld.) – nachfolgend „Auftragnehmer" – und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen im Kraftfahrzeuggewerbe, insbesondere Karosserie- und Rahmenvermessung, Achsvermessung, Schadendokumentation sowie zugehörige Beratungs- und Dokumentationsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit nachfolgend Regelungen ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies gesondert kenntlich gemacht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen kein bindendes Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Messungen und Dokumentationen erfolgen nach dem Stand der Technik unter Einsatz kalibrierter Mess-Systeme (u. a. SPANESI Touch).
(2) Eine bestimmte Reparatur- oder Wiederverkaufsfähigkeit eines Fahrzeugs wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gutachterliche Bewertungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Rahmen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug fahrbereit, vollständig und in messfähigem Zustand bereit, übergibt erforderliche Fahrzeug- und Schadensunterlagen und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Anfahrt, Standzeiten) werden gesondert ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).
§ 6 Eigentumsvorbehalt an Dokumentationen
Erstellte Messprotokolle, Berichte und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe an Dritte vor vollständiger Zahlung bedarf der Zustimmung in Textform.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen uneingeschränkt; insbesondere die Verjährungsfristen nach § 438 bzw. § 634a BGB sowie die Beweislastregel des § 477 BGB bleiben unberührt. Eine Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge trifft Verbraucher nicht.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung in Textform zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder – bei nicht unerheblichem Mangel – Rücktritt verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – auch für Erfüllungsgehilfen – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ausgeschlossen werden (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Langenfeld (Rhld.). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist – der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
